ZfL Kalender
Zusatzausbildung „Referenzperson für schulisches Handeln im Kontext sexuellen Kindesmissbrauchs (RP SKM)
Veranstaltungsreihe - Termine Gruppe I:
Block I: 11./ 12. November 2024 | 10:00 – 18:00 Uhr | Präsenzveranstaltung
Block II: 25./ 26. November 2024 | 10:00 – 18:00 Uhr | Präsenzveranstaltung
Block III: 09. Dezember 2024 | 15:00 – 18:00 Uhr | Präsenzveranstaltung
Lennart Bayer, Maike Cigelski, Justine Eilfgang, Frieda Mensing und Simone Pülschen
Veranstaltungsort:
RIG514
Kinder und Jugendliche verbringen einen Großteil ihrer Zeit in der Schule, wo neben Bildungs- auch Erziehungsprozesse stattfinden und soziale Beziehungen sowohl zu Mitschüler:innen als auch zum pädagogischen Personal geknüpft werden. Mit dem Entstehen von Vertrauensbeziehungen zu Lehrkräften stellen diese auch potentielle Ansprechpartner:innen für Schüler:innen dar, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Zudem können bei Lehrpersonen im Umgang mit ihren Schüler:innen auch Verdachtsmomente auf sexuellen Missbrauch auftreten, die Anlass für Gespräche im pädagogischen Alltag sein können. Nicht nur auf Grund ihres Erziehungsauftrags und ihres pädagogischen Ethos, sondern auch auf Grund einer gesetzlichen Vorgabe zum Schutz des Kindeswohls (§4 KKG) sind Lehrkräfte verpflichtet, aktiv zu dessen Schutz beizutragen. Mittlerweile ist auch im Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (§ 4 Abs. 10) die Entwicklung eines Präventions- und Interventionskonzepts (kurz: Schutzkonzept) zum Schutz des Kindeswohls verpflichtend. Dies stellt Schulen vor eine anspruchsvolle Aufgabe. Hier setzt die Fortbildung an, indem entsprechendes Handlungswissen für diesen Aufgabenbereich vermittelt wird.
Das Anliegen hinter der Fortbildung: Die Zusatzausbildung zur Referenzperson wurde im Rahmen eines BMBF-geförderten Forschungsprojekts mit Fachkräften aus Schule, Kinderschutz und Strafverfolgung an der Europa-Universität Flensburg entwickelt. Ihr liegt die Idee zu Grunde, dass in jeder Schule ein bis zwei entsprechend fortgebildete Lehrkräfte/andere schulische Fachkräfte (als "Referenzperson") tätig sein sollten, die über Expertise im Umgang mit Verdachtsfällen auf sexuelle Gewalt verfügen. Diese Referenzpersonen sollen die schulische Schutzkonzeptentwicklung gemeinsam mit einer Fachberatungsstelle und der Schulleitung unterstützen, Kontakte zum regionalen Netzwerk im Kinderschutz pflegen und über Expertise zu möglichen Handlungsschritten im Verdachtsfall auf sexuelle Gewalt und dem Einleiten einer Intervention im Kinderschutz verfügen.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für Schulen, eine solche Referenzperson zu etablieren. Die Forschung zur Entwicklung von Schutzkonzepten zeigt allerdings, dass Schutzkonzepte dort erfolgreich etabliert sind, wo längerfristige Schulentwicklungsprozesse von einem Projektteam/einer Steuergruppe begleitet werden. Dazu möchten wir mit dieser Fortbildung anregen und durch eine Zusatzausbildung solche Referenzpersonen qualifizieren.
Die Zusatzausbildung wird mittels Onlinefragebogen zu Beginn und zum Ende der Ausbildung evaluiert.
Zum Ablauf und zeitlichen Aufwand:
KW 45: Sie füllen einen Onlinefragebogen aus und benötigen ca. 15 Minuten für die Bearbeitung.
KW 46: Sie nehmen am Fortbildungsblock I in Flensburg teil (2 x 8h).
KW 47: Sie absolvieren online ein E-Learning-Programm (ohne feste zeitliche Bindung in KW 47) und benötigen dafür ca. 4 Stunden.
KW 48: Sie nehmen am Fortbildungsblock II in Flensburg teil (2x 8h).
KW 49: Sie absolvieren online eine Lernstandserhebung (ohne feste zeitliche Bindung in KW 47) und benötigen ca. eine Stunde.
KW 50: Sie nehmen am Fortbildungsblock III in Flensburg teil (3h) und vernetzen sich dort mit Fachkräften im Kinderschutz und anderen Referenzpersonen. Sie erhalten mit Abschluss der Fortbildung ein Zertifikat, wenn Sie mindestens 50% der Fragen der Lernstandserhebung korrekt beantwortet haben (ansonsten eine Teilnahmebescheinigung).
Zielsetzung:
Ziel der Zusatzausbildung ist es, Teilnehmende auf den Umgang mit Verdachtsfällen sexuellen Kindesmissbrauchs vorzubereiten, sodass sie über Expertise zu möglichen Handlungsschritten im Verdachtsfall auf sexuelle Gewalt und dem Einleiten einer Intervention im Kinderschutz verfügen. Neben der Vermittlung von Wissensbeständen bspw. zu Risiko- und Schutzfaktoren, zu rechtlichen Grundlagen oder zur Elternarbeit wird der Schwerpunkt der Fortbildung darauf liegen, Teilnehmende zur Unterstützung der schulischen Schutzkonzeptentwicklung (im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz als Präventions- und Interventionskonzept bezeichnet) und zur Netzwerkarbeit in einem interdisziplinären Kinderschutznetzwerk zu befähigen. Zudem sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, ein Erstgesprächen mit potentiell von sexueller Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen zu führen.
Inhalte:
In der Fortbildung wird Wissen zu möglichen Handlungsschritten im Verdachtsfall auf sexuelle Gewalt und zu unterstützenden Anlaufstellen vermittelt. Zudem wird Wissen vermittelt, um die schulische Schutzkonzeptentwicklung zu unterstützen.
Kompetenzen:
Die Referenzpersonen sollen über Expertise zu möglichen Handlungsschritten im Verdachtsfall auf sexuelle Gewalt verfügen. Sie sollen an ihren Schulen
• die schulische Schutzkonzeptentwicklung unterstützen,
• Anlaufstellen im Kinderschutz kennen, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem Kinderschutz-Netzwerk zu etablieren / zu fördern,
• Gespräche mit Kindern bzw. den Sorgeberechtigten im Verdachtsfall auf sexuelle Gewalt flankieren/führen und
• Hilfemaßnahmen im Verdachtsfall auf sexuelle Gewalt einleiten.
Anmeldung bis zum 09.10.2024 unter der Formix-Veranstaltungsnummer EUL0423.
Formix ist die Veranstaltungsdatenbank des IQSH. Um sich in Formix zu einer Veranstaltung anmelden zu können, muss man sich dort zunächst einmalig registrieren. Wie dies für ((noch) Nicht-)Lehrkräfte funktioniert, entnehmen Sie bitte dieser Anleitung.
Sollten Sie Probleme oder Fragen zur Anmeldung in Formix haben, wenden Sie sich bitte an zfl-veranstaltungen@uni-flensburg.de.